Auszüge aus der Satzung
Besonders hervorzuheben sind folgende in der Satzung getroffene Festlegungen
Die Stiftung verfolgt ausschließlich kirchliche Zwecke. (§3)
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für in der Satzung festgelegte Zwecke verwendet werden. (§3)
Keine Zuwendungen für Organmitglieder (Vorstand, Beirat). (§3)
Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, die nicht nur zum Aufbau des Stiftungsvermögens bestimmt sind. (§5)
Die Organe der Stiftung sind Vorstand und Beirat. (§6).
Die Wirtschaftsführung obliegt dem Vorstand. (§8)
Der Beirat hat beratende Funktion, genehmigt den vom Vorstand zu erstellenden Wirtschaftsplan und kontrolliert seine Wirtschaftsführung. (§10)
Außerdem hat der Beirat eine weitere wichtige Aufgabe:
Er ist das Bindeglied zwischen Stiftung und Kirchengemeinde und gewährleistet einen engen Kontakt mit Pastorin/Pastor, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sowie Kirchenvorstand und Gemeindegliedern.
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt durch das Kirchenkreisamt. (§11)